Laut Lebensmittelsicherheit- und Verbraucherschutzgesetz ist es nicht erlaubt, Lebens- bzw. Nahrungsergänzungsmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen. Darum muss hier leider auf jede weitere Information verzichtet werden.